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Vorlageantrag - Bezeichnung der Beschwerdevorentscheidung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer LL.M.ÖStZB 2021/260ÖStZB 2021, 727 Heft 24 v. 15.12.2021

BAO: § 264 Abs 1

Gem § 264 Abs 1 zweiter Satz BAO hat der Vorlageantrag die Bezeichnung der Beschwerdevorentscheidung zu enthalten. Zweck dieser Bestimmung ist es, dem Verwaltungsgericht die ordnungsgemäße Bearbeitung eines Anbringens zu ermöglichen.

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