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Gewinnausschüttungen an Liechtensteinische Stiftung - Zurechnung der Einkünfte

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer LL.M.ÖStZB 2021/256ÖStZB 2021, 714 Heft 24 v. 15.12.2021

Steuerabkommen mit Liechtenstein, BGBl III 2013/301: Art 2, Art 5, Art 8, Art 10, Art 14

EStG 1988: § 27

1) Gemäß Art 5 Abs 1 des Steuerabkommens mit Liechtenstein, BGBl III 2013/301, muss bei entsprechendem Österreichbezug für sämtliche Vermögenswerte, die von liechtensteinischen Organzahlstellen verwaltet werden, entweder die Nachversteuerung durch Einmalzahlung vorgenommen oder die Ermächtigung zur freiwilligen Meldung gewährt werden. Gemäß Art 8 Abs 6 des Steuerabkommens gilt mit der vollständigen Gutschrift der Einmalzahlung auf dem bei der liechtensteinischen Zahlstelle dafür eingerichteten Abwicklungskonto ua die österreichische Einkommensteuer nach Maßgabe näherer Regelungen des Steuerabkommens als abgegolten.

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