EStG 1988: § 47 Abs 2
Beim Begriff des Dienstverhältnisses iSd § 47 Abs 2 EStG 1988 handelt es sich um einen eigenständigen Begriff des Steuerrechts; es kommt nicht entscheidend darauf an, wie dies in anderen Rechtsgebieten - etwa im Sozialversicherungsrecht beurteilt wird.