Vorsteuerabzug bleibt bei Aufgabe eines Beteiligungserwerbsvorhabens einer gemischten Holding für damit in Zusammenhang stehende Kosten; bloße Absicht reicht jedoch nicht für Vorsteuerabzug einer Bankprovision für die Errichtung einer Anleihe, wenn das Kapital in der Folge für ein Darlehen verwendet wird
Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2021/219ÖStZB 2021, 616 Heft 21 v. 1.11.2021