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Vorsteuerabzug bleibt bei Aufgabe eines Beteiligungserwerbsvorhabens einer gemischten Holding für damit in Zusammenhang stehende Kosten; bloße Absicht reicht jedoch nicht für Vorsteuerabzug einer Bankprovision für die Errichtung einer Anleihe, wenn das Kapital in der Folge für ein Darlehen verwendet wird

Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2021/219ÖStZB 2021, 616 Heft 21 v. 1.11.2021

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