vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Amtswegige Wiederaufnahme - keine Geringfügigkeit bei Verkürzung von Abgaben iHv € 746,-

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer LL.M.ÖStZB 2021/218ÖStZB 2021, 612 Heft 21 v. 1.11.2021

BAO: § 20, § 303

UStG: Art 7 Abs 4 idF BGBl 1994/663

Bei der amtswegigen Wiederaufnahme hat die Behörde in Ausübung ihres Ermessens zu entscheiden, ob die Wiederaufnahme zu verfügen ist. Bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen spricht eine Interessensabwägung idR gegen den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Betragen die steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe allerdings € 746,-, so ist dieser Betrag dieser Änderung nicht mehr als (absolut) geringfügig anzusehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte