EStG 1988: § 15 Abs 2
SachbezugswerteVO: § 4 Abs 7 idF vor BGBl II 2019/314
Darf ein Arbeitnehmer den vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Luxus-Pkw (seit 1. 3. 2014: mit Anschaffungskosten von über € 48.000,-) auch für Privatfahrten verwenden und leistet der Dienstnehmer hierfür monatliche Kostenbeiträge für das Fahrzeug, so sind diese nach der Rechtslage bis zum 31. 10. 2019 bei der Bemessung des monatlichen Sachbezugs vom maximalen Sachbezugswert abzuziehen, wie er laut SachbezugswerteVO gedeckelt ist (seit 2016: abhängig vom CO2-Wert des PKW € 720,- oder € 960,-).