DBA-Slowenien, BGBl III 1999/4: Art 18
Das DBA-Slowenien teilt - entsprechend dem Musterabkommen der OECD - das ausschließliche Besteuerungsrecht an " Ruhegehältern ... für frühere unselbstständige Arbeit" dem Ansässigkeitsstaat des Ruhegehaltsempfängers zu. Diesem kommt damit auch das Besteuerungsrecht für ausländische Sozialversicherungspensionen zu, sofern diese durch ein früheres Arbeitsverhältnis veranlasst sind.