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Verschmelzende Umwandlung auf natürliche Person - Anrechnung offener Mindestkörperschaftsteuer

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2021/123ÖStZB 2021, 284 Heft 10 v. 17.5.2021

UmgrStG: § 9 Abs 8 idF BGBl I 2011/112

KStG 1988: § 24 Abs 4 Z 4

Die einer natürlichen Person als Folge einer Umwandlung zuzurechnende, noch nicht verrechnete Mindestkörperschaftsteuer kann nur im Ausmaß der sich aus der Veranlagung errechneten Einkommensteuer angerechnet werden. Die Anrechnung offener Mindestkörperschaftsteuer kann bei einer natürlichen Person nämlich keine Gutschrift ergeben.

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