RL 2006/112/EG : Art 42 Buchst a iVm Art 197 Abs 1 Buchst c
UStG: Art 3 Abs 8, Art 25 Abs 3, Abs 4 und Abs 5
Nach Art 25 Abs 3 UStG 1994 ist der innergemeinschaftliche Erwerb insb nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Steuer vom Empfänger geschuldet wird. Dies erfordert wiederum, dass die vom Erwerber (= "mittlerer Unternehmer") ausgestellte Rechnung insb einen ausdrücklichen Hinweis auf das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäftes und die Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers enthalten.