EStG 1988: § 7a idF BGBl I 2009/27
Der Beginn der Herstellung liegt bereits im Planungsstadium eines konkreten Wirtschaftsgutes vor.
Für die Errichtung einer Erdgashochdruckleitungsanlage kann daher die vorzeitige AfA gem § 7a EStG 1988
EStG 1988: § 7a idF BGBl I 2009/27
Der Beginn der Herstellung liegt bereits im Planungsstadium eines konkreten Wirtschaftsgutes vor.
Für die Errichtung einer Erdgashochdruckleitungsanlage kann daher die vorzeitige AfA gem § 7a EStG 1988