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Übertragung stiller Reserven - Behaltefrist bei unentgeltlicher Betriebsübernahme

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2021/119ÖStZB 2021, 276 Heft 10 v. 17.5.2021

EStG 1988: § 6 Z 9 lit a, § 12 Abs 3 Z 1

Gem § 12 Abs 3 EStG 1988 ist eine Übertragung stiller Reserven nur zulässig, wenn das veräußerte Wirtschaftsgut im Zeitpunkt der Veräußerung mindestens sieben Jahre zum Anlagevermögen dieses Betriebes gehört hat.

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