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An ausgegliederte Rechtsträger zugewiesene Bedienstete - kein Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/70ÖStZB 2020, 222 Heft 8 v. 15.4.2020

WKG: § 122 Abs 7

Werden einem ausgegliederten Rechtsträger (hier: Wiener Stadtwerke GmbH) Bedienstete der Gemeinde Wien zugewiesen, so besteht für den ausgegliederten Rechtsträger keine Verpflichtung zur Entrichtung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag, da er nicht Dienstgeber der ihm zugewiesenen Bediensteten ist.

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