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An ausgegliederte Rechtsträger zugewiesene Bedienstete - kein Dienstgeberbeitrag

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/69ÖStZB 2020, 221 Heft 8 v. 15.4.2020

FLAG: § 41, 42

Werden einem ausgegliederten Rechtsträger (hier: Wiener Stadtwerke GmbH) Bedienstete der Gemeinde Wien zugewiesen, so besteht für den ausgegliederten Rechtsträger keine Verpflichtung zur Entrichtung von Dienstgeberbeiträgen, da er nicht Dienstgeber der ihm zugewiesenen Bediensteten ist.

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