vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kommunalsteuerbefreiung eines Therapiezentrums

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/50ÖStZB 2020, 166 Heft 6 v. 15.3.2020

KommStG: § 8 Z 2

BAO: § 45 Abs 2

Gemäß § 8 Z 2 KommStG sind Körperschaften von der Kommunalsteuer befreit, soweit sie mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken ua auf den Gebieten der Gesundheitspflege oder der Krankenfürsorge dienen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte