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Pflicht zur Empfängerbenennung in der Baubranche

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/48ÖStZB 2020, 160 Heft 6 v. 15.3.2020

BAO: § 162

Berücksichtigt das BFG die von einer (im Baugewerbe tätigen) GmbH als Betriebsausgaben geltend gemachten Zahlungen nicht, da die Vermutung bestehe, dass die von der GmbH benannten Personen ("Subfirmen") nicht die tatsächlichen Empfänger der als Betriebsausgaben abgesetzten Beträge seien und die GmbH ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sei, weil

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