EStG 1988: § 94 Z 2
DBA-Slowakei: Art 7 Abs 1 und Abs 2, Art 10 Abs 1 und Abs 4, Art 13 Abs 2
Ist eine in Österreich ansässige natürliche Person an einer (ebenfalls in Österreich ansässigen und im Bereich der Beteiligungsverwaltung tätigen) GmbH beteiligt und bringt sie diesen Geschäftsanteil als Sacheinlage (ohne Gegenleistung) in eine (im Immobilienbereich tätige) slowakische Gesellschaft ("komanditná spoločnost") ein, so steht Österreich trotzdem ein Besteuerungsrecht an den Gewinnausschüttungen der österreichischen GmbH zu, wenn diese in keinem funktionalen Zusammenhang mit der Tätigkeit der (gewerblichen) Betriebsstätte der slowakischen Gesell-