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BFG: Abschluss einer ausländischen Erlebensversicherung durch Stadtgemeinde - VersSt

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/253ÖStZB 2020, 663 Heft 23 v. 1.12.2020

VersStG: § 1 Abs 2 Z 4 lit b idF BGBl 1993/13

Besteht das Versicherungsverhältnis mit einem Versicherer mit Sitz (Wohnsitz) in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens, so unterliegt gem § 1 Abs 2 Z 4 lit b VersStG idF BGBl 1993/13 die Zahlung des Versicherungsentgeltes der

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