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BFG: Privatlehrer an Volkshochschule - Umsatzsteuerbefreiung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/243ÖStZB 2020, 657 Heft 23 v. 1.12.2020

UStG: § 6 Abs 1 Z 11 lit b und Z 12

Auf eigene Rechnung erzielte Umsätze von Privatlehrern an Volkshochschulen sind gem § 6 Abs 1 Z 11 lit b UStG unecht umsatzsteuerbefreit.

Seite 657


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