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BFG: Keine Unternehmensgruppe mit ausländischer Enkelgesellschaft

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/241ÖStZB 2020, 656 Heft 23 v. 1.12.2020

KStG 1988: § 9 Abs 2

Aus der bisherigen EuGH-Judikatur geht nicht hervor, dass es unionsrechtlich geboten wäre, das Ergebnis einer ausländischen Enkelgesellschaft, die über eine ausländische Tochtergesellschaft gehalten wird, entgegen dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 9 Abs 2 KStG 1988 in eine Unternehmensgruppe einzubeziehen.

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