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BFG: Kein Mantelkauf bei unwesentlicher Erweiterung des Unternehmensgegenstandes um erneuerbare Energien

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/240ÖStZB 2020, 654 Heft 23 v. 1.12.2020

KStG 1988: § 8 Abs 4 Z 2

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