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BFG: Investitionszuwachsprämie - Austausch eines Traktors wegen Unbrauchbarkeit

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/235ÖStZB 2020, 652 Heft 23 v. 1.12.2020

EStG 1988: § 108e

Die Behaltefrist gemäß § 108e EStG 1988 kann bei unvorhergesehener Unbrauchbarkeit eines Traktors unterschritten werden. Der Austausch dieses Traktors gegen einen funktionsfähigen Traktor hindert daher nicht die Gewährung der Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988.

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