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Familienbeihilfe - Vorbereitung auf Eignungstest für Medizinstudium

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/208ÖStZB 2020, 615 Heft 22 v. 15.11.2020

FLAG: § 2 Abs 1 lit b

Die Vorbereitung auf den Eignungstest für das Medizinstudium kann bereits als Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG qualifiziert werden. Für diese Zeit besteht daher ein Anspruch auf Familienbeihilfe.

VwGH 18. 5. 2020, Ra 2020/16/0017

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