FLAG: § 2 Abs 1 lit b
Die Vorbereitung auf den Eignungstest für das Medizinstudium kann bereits als Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG qualifiziert werden. Für diese Zeit besteht daher ein Anspruch auf Familienbeihilfe.
VwGH 18. 5. 2020, Ra 2020/16/0017