EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 6 lit b
Gem § 16 Abs 1 Z 6 lit b EStG 1988 entfällt (seit 1. 5. 2013) für Arbeitnehmer, denen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung steht, der Anspruch auf ein Pendlerpauschale.