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Besteuerung von illegalen Online-Glücksspielen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/201ÖStZB 2020, 591 Heft 21 v. 2.11.2020

GSpG: § 57 Abs 2

Online-Glücksspiele jeglicher Art, die von Unternehmen ohne entsprechende Konzession im Inland angeboten werden, werden gem § 57 Abs 2 GSpG besteuert (Glücksspielabgabe iHv 40 %), sofern sie in Form von elektronischen Lotterien iSd § 12a Abs 1 GSpG und nicht über ortsfeste Video-Lotterie-Terminals durchgeführt werden.

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