BAO: § 217
EStG 1988: § 47, § 79, § 82
Entsendet ein im Ausland ansässiger Arbeitgeber zwei Dienstnehmer nach Österreich und führt freiwillig Lohnsteuer im Abzugsweg (nicht fristgerecht) ab, so kann vor der Bekanntgabe der freiwilligen Selbstberechnung der Lohnsteuerbeträge keine Säumnis eintreten und eine Festsetzung von Säumniszuschlägen ist daher nicht zulässig.