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Depotübertragung zwischen steuerpflichtigen und steuerbefreiten Depots einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/192ÖStZB 2020, 573 Heft 21 v. 2.11.2020

EStG 1988: § 27 Abs 2 Z 2, Abs 3, Abs 6 Z 2 idF BGBl I 2015/163

KStG 1988: § 21 Abs 2

Eine Depotübertragung von Wertpapieren durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts von einem steuerpflichtigen Depot auf ein steuerfreies Depot bei derselben Bank fällt nicht unter eine der Ausnahmen des § 27 Abs 6 Z 2 EStG 1988 und ist daher wie eine Veräußerung nach § 27 Abs 3 EStG 1988 als steuerpflichtig zu behandeln.

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