EStG 1988: § 16, § 25, § 29 Z 4
Bezieht ein Steuerpflichtiger
einerseits als dienstfreigestellter Personalvertreter Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit undEStG 1988: § 16, § 25, § 29 Z 4
Bezieht ein Steuerpflichtiger
einerseits als dienstfreigestellter Personalvertreter Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und