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Hinterbliebenenunterstützung durch Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer - Steuerpflicht des Empfängers

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/182ÖStZB 2020, 543 Heft 20 v. 15.10.2020

EStG 1988: § 22 Z 4

Erhält der Sohn eines Arztes nach dessen Tod eine Hinterbliebenenunterstützung vom Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer ausbezahlt, so ist diese bei ihm (also beim Hinterbliebenen) als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit iSd § 22 Z 4 EStG 1988 zu erfassen und zu versteuern.

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