EStG 1988: § 22 Z 4
Erhält der Sohn eines Arztes nach dessen Tod eine Hinterbliebenenunterstützung vom Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer ausbezahlt, so ist diese bei ihm (also beim Hinterbliebenen) als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit iSd § 22 Z 4 EStG 1988 zu erfassen und zu versteuern.