EStG 1988: § 2 Abs 3
UStG: § 2 Abs 5 Z 2
Ersteigert ein StPfl - zum Zwecke der Vermietung - sanierungsbedürftige Liegenschaften, die er durch Kredite finanziert, und erklärt er Werbungskostenüberschüsse iZm der Vermietung der Liegenschaften, obwohl es schlussendlich zu gar keiner Vermietung kommt, da die Liegenschaften aufgrund konkreter Unwägbarkeiten vor Fertigstellung der (für eine Vermietung notwendigen) Renovierungsarbeiten bereits wieder verkauft werden, so steht dies der Ertragsfähigkeit der Vermietungsbetätigung nicht entgegen.