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Die Festsetzung von Verzugszinsen für nichtabgeführte Quellensteuer bis zum Nachweis der Anwend­barkeit eines DBA bei Gesellschaften, die nach dem DBA keine Quellensteuer schulden, steht der Dienstleistungsfreiheit entgegen

Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2020/11ÖStZB 2020, 29 Heft 1 und 2 v. 15.1.2020

Internationales Steuerrecht

AEUV: Art 56

KStG 1988: § 21

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