Die Festsetzung von Verzugszinsen für nichtabgeführte Quellensteuer bis zum Nachweis der Anwendbarkeit eines DBA bei Gesellschaften, die nach dem DBA keine Quellensteuer schulden, steht der Dienstleistungsfreiheit entgegen
Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2020/11ÖStZB 2020, 29 Heft 1 und 2 v. 15.1.2020