FLAG: § 2 Abs 2
Kommen in Österreich erwerbstätige Kindeseltern rumänischer Staatsangehörigkeit für den Unterhalt ihrer in Rumänien bei der mütterlichen Großmutter lebenden Kinder auf, so hat die Großmutter, deren Haushalt die Kinder zugehören, keinen primären Anspruch auf Differenzzahlungen nach dem FLAG.