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Kein primärer Anspruch der rumänischen Großmutter auf Differenzzahlungen nach dem FLAG

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2020/8ÖStZB 2020, 20 Heft 1 und 2 v. 15.1.2020

FLAG: § 2 Abs 2

Kommen in Österreich erwerbstätige Kindeseltern rumänischer Staatsangehörigkeit für den Unterhalt ihrer in Rumänien bei der mütterlichen Großmutter lebenden Kinder auf, so hat die Großmutter, deren Haushalt die Kinder zugehören, keinen primären Anspruch auf Differenzzahlungen nach dem FLAG.

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