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Live-Webcam-Darbietung stellt eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Unterhaltung dar

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Mag. Andrea Ebner, BundesfinanzgerichtÖStZB 2020/165ÖStZB 2020, 489 Heft 18 v. 15.9.2020

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Sechste Richtlinie: Art 9 Abs 2 Buchst c erster

Gedankenstrich und Buchst e zwölfter Gedankenstrich

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