vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Umdeutung eines Schreibens in eine Beschwerde

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/141ÖStZB 2020, 381 Heft 14 v. 15.7.2020

BAO: § 85

FinStrG: § 153

Ersucht ein berufsmäßiger Parteienvertreter nach dem objektiven Erklärungswert eines Schreibens an die Leiterin der Finanzstrafbehörde um einen persönlichen Gesprächstermin, in dessen Rahmen er auch die weitere Vorgangsweise abklären wolle, so lässt der eindeutige Inhalt des Schreibens eine Auslegung bzw Umdeutung in eine Beschwerde nicht zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte