RL 2006/112/EG : Art 135 Abs 1 lit g
UStG: § 6 Abs 1 Z 8 lit i
Das BFG möchte vom EuGH wissen, ob unter dem Begriff der " Verwaltung von Sondervermögen " auch die von einer Verwaltungsgesellschaft einem Dritten übertragenen steuerlichen Agenden zu verstehen sind, die darin bestehen, die gesetzeskonforme Besteuerung der Fondseinkünfte der Anteilinhaber sicherzustellen.