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BFG: Steuerbefreiung für die Verwaltung von Sondervermögen - Vorabentscheidungsersuchen

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/132ÖStZB 2020, 367 Heft 14 v. 15.7.2020

RL 2006/112/EG : Art 135 Abs 1 lit g

UStG: § 6 Abs 1 Z 8 lit i

Das BFG möchte vom EuGH wissen, ob unter den Begriff der " Verwaltung von Sondervermögen " auch die Einräumung eines Nutzungsrechtes an einer speziell für die Verwaltung von Sondervermögen entwickelten Spezialsoftware durch einen dritten Lizenzgeber an eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) fällt.

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