vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zollrechtliche Verjährung bei vorsätzlicher Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/131ÖStZB 2020, 358 Heft 13 v. 1.7.2020

ZollR-DG: § 74 Abs 2 idF BGBl I 2001/61 (nunmehr § 60)

Gem § 74 Abs 2 ZollR-DG idF BGBl I 2001/61 beträgt die Verjährungsfrist bei hinterzogenen Eingangs- oder Ausgangsabgaben zehn Jahre, wenn iZm diesen Abgabenan-

Seite 358


Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte