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Selbstanzeige - Festsetzung mehrerer Abgabenerhöhungen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/130ÖStZB 2020, 356 Heft 13 v. 1.7.2020

FinStrG: § 29 Abs 6 idF BGBl I 2014/65

Bei einer mehrere Abgaben betreffenden Selbstanzeige sind mehrere Abgabenerhöhungen festzusetzen, damit strafbefreiende Wirkung eintritt, nämlich je eine Abgabenerhöhung für jede einzelne Abgabe (allenfalls in einem Sammelbescheid).

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