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Kein Vorsteuerabzug für Luxus-E-Fahrzeuge - kein Verstoß gegen Beihilfenverbot

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/124ÖStZB 2020, 343 Heft 13 v. 1.7.2020

UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 2 lit a und Z 2a

AEUV: Art 107

Übersteigen die Anschaffungskosten eines PKW mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer € 80.000,-, so stellen diese überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben dar und es kommt gem § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994 zur Versagung des Vorsteuerabzuges für die gesamten Anschaffungskosten, da die Lieferung des Elektrofahrzeuges in diesem Fall als nicht für das Unternehmen ausgeführt gilt.

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