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Negative Einkünfte eines Filmproduzenten ausgleichsfähig

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/111ÖStZB 2020, 305 Heft 12 v. 15.6.2020

EStG 1988: § 2 Abs 2a zweiter Teilstrich

Nach § 2 Abs 2a zweiter Teilstrich EStG 1988 sind negative Einkünfte aus Betrieben, deren Unternehmensschwerpunkt(e) im Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter oder in der gewerblichen Vermietung von Wirtschaftsgütern gelegen ist, weder ausgleichsfähig noch vortragsfähig. (Verlustausgleichs- und Verlustvortragsverbot)

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