EStG 1988: § 1 Abs 2
DBA Schweiz: Art 15, Art 23 Abs 2
Wird ein Arbeitnehmer von seinem österreichischen Arbeitgeber (vorübergehend) zu einer Schweizer Konzerngesellschaft entsandt und lässt der Arbeitnehmer einen Teil des vereinbarten Bruttobezuges (unter dem Titel " Hypo-Tax ") bei seinem Arbeitgeber zurück, damit dieser damit die Schweizer Quellensteuer und die ergänzende österreichische Einkommensteuer begleicht, und trifft den Arbeitnehmer zudem das Risiko, aber auch die Chance betreffend Änderungen von Steuern (so genannte "abgeleitete Nettolohnvereinbarung"), so stellt der vereinbarte Bruttolohn (einschließlich Hypotax) die maßgebliche Größe für die Bemessung der österreichischen Einkommensteuer dar.