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Erlass bzw Erstattung von Einfuhrabgaben - offensichtliche Fahrlässigkeit

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/100ÖStZB 2020, 294 Heft 10 v. 18.5.2020

VO (EWG) 2913/92 (Zollkodex): Art 239

B-VG: Art 133 Abs 4

Gemäß Art 239 ZK können Einfuhrabgaben in nach dem Ausschussverfahren festgelegten Fällen, die sich aus Umständen ergeben, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind, erstattet oder erlassen werden.

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