Vlbg TourismusG: § 2, § 6, § 7
Gemäß § 6 Vlbg TourismusG sind Gemeinden, die sich gem § 2 Vlbg TourismusG zu Tourismusgemeinden erklärt haben, ermächtigt, zur Deckung ihres Aufwandes für tourismusfördernde Maßnahmen und Einrichtungen Tourismusbeiträge einzuheben.