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Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat - Liebhaberei?

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2019/49ÖStZB 2019, 139 Heft 6 v. 15.3.2019

EStG 1988: § 2 Abs 3

LVO: § 1 Abs 1

Bei einer Tätigkeit als Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat handelt es sich um eine Betätigung iSd § 1 Abs 1 LVO, bei der das Vorliegen von Einkünften zu vermuten ist. Die Vermutung kann jedoch widerlegt werden, wenn die Absicht nicht anhand objektiver Umstände (§ 2 Abs 1 LVO) nachvollziehbar ist.

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