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Beraterleistungen iZm BUWOG-Verkauf - keine USt-Befreiung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2019/331ÖStZB 2019, 695 Heft 24 v. 15.12.2019

UStG: § 6 Abs 1 Z 8 lit g

BUWOGG: § 2

Gem § 2 BUWOGG sind die iZm der Verwertung der im § 1 genannten Gesellschaften stehenden Vorgänge von allen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit. Diese Steuerbefreiung erstreckt sich aber nicht auf die Umsatzsteuerpflicht eines Beraters, dessen Leistung für ein Bieterkonsortium iZm dem Verkauf der Bundeswohngesellschaft (BUWOG) im Wesentlichen in der Information über die Höhe der (vom Bieterkonsortium zu leistenden) Bietersumme bestand.

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