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Das Vorsehen von unterschiedlichen Schwellenwerten für Erfüllung von Straftatbeständen hinsichtlich der Umsatz- und Einkommensteuer kann gerechtfertigt sein

Erkenntnisse des EuGHMag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2019/330ÖStZB 2019, 687 Heft 23 v. 2.12.2019

Finanzstrafrecht

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