Das Vorsehen von unterschiedlichen Schwellenwerten für Erfüllung von Straftatbeständen hinsichtlich der Umsatz- und Einkommensteuer kann gerechtfertigt sein
Erkenntnisse des EuGHMag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2019/330ÖStZB 2019, 687 Heft 23 v. 2.12.2019