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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 21/2019

Heft 21 v. 4.11.2019

Erkenntnisse des EuGH

  1. Einheitlicher Mehrwertsteuersatz bei Erbringung einer einheitlichen Leistung
  2. Keine Mehrwertsteuerbefreiung für privatrechtliche Unternehmen, denen öffentliche Aufgaben übertragen wurden
  3. Anwendung des Art 32 Mehrwertsteuerrichtlinie auf die zweite von aufeinanderfolgenden Lieferungen derselben Gegenstände; kein berechtigtes Vertrauen des Steuerpflichtigen auf das Vorliegen der Voraussetzungen für das Recht auf Vorsteuerabzug bloß aufgrund der Angaben auf einer ausgestellten Rechnung
  4. Frist für die Berichtigung der Mehrwertsteuer
  5. Berichtigungspflicht des Vorsteuerabzuges besteht auch wenn ursprünglich gar keiner hätte vorgenommen werden dürfen
  6. Beschränkung der Sonderregelungen für Reiseleistungen auf den B2C-Bereich sowie Heranziehung einer pauschalen Bemessungsgrundlage iZm Sonderregelungen für Reiseleistungen ist unzulässig
  7. Beschränkung der Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen durch Erzielung eines Mindestvorjahresumsatzes unzulässig
  8. Keine Vorsteuerkorrektur bei Leerstand einer Immobilie für die zur Vorsteuer optiert wurde, wenn Vermarktungsabsicht vorliegt
  9. Keine Versagung der Inanspruchnahme des Rechts auf Erstattung wegen Fristablauf, wenn die matriellen Voraussetzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorlagen