Keine Versagung der Inanspruchnahme des Rechts auf Erstattung wegen Fristablauf, wenn die matriellen Voraussetzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorlagen
Erkenntnisse des EuGHMag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2019/314ÖStZB 2019, 625 Heft 21 v. 4.11.2019