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Keine Versagung der Inanspruchnahme des Rechts auf Erstattung wegen Fristablauf, wenn die matriellen Voraussetzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorlagen

Erkenntnisse des EuGHMag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2019/314ÖStZB 2019, 625 Heft 21 v. 4.11.2019

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