WWAG: § 1, § 2, § 3, § 8
Nach der RL (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. 9. 2015 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission unverzüglich jeden Entwurf einer "technischen Vorschrift". Nach der Rsp des Europäischen Gerichtshofs - zu Vorgängerrichtlinien - führt ein Verstoß gegen diese Mitteilungspflicht zur Unanwendbarkeit der betreffenden "technischen Vorschriften".